Die Reifenfabrikatsbindung war lange ein essenzielles Thema für Motorradfahrer. Bis vor Kurzem konnten Reifenhersteller sogenannte Reifenfreigaben bereitstellen, die es ermöglichten, alternative Reifentypen legal auf älteren Motorrädern zu nutzen. Seit Anfang 2025 hat sich diese Regelung geändert, und eine Eintragung der Reifen in die Fahrzeugpapiere ist nun erforderlich.
In diesem Beitrag erfährst du, was sich geändert hat, warum das Thema für die Hauptuntersuchung und Polizeikontrollen wichtig ist und wie wir dir mit einer Einzelabnahme in Selm helfen können.
Was ist die Reifenfabrikatsbindung?
Die Reifenfabrikatsbindung schreibt vor, dass nur bestimmte, vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen auf einem Motorrad verwendet werden dürfen. Diese Regelung diente dazu, die Fahreigenschaften und die Sicherheit des Motorrads zu gewährleisten. Weil innerhalb einer Reifengröße gewissen Toleranzen möglich sind, können Reifen trotz identischer Größenbezeichnung unterschiedlich groß sein.
Bis Ende 2024 konnten Motorradfahrer sogenannte Reifenfreigaben der Hersteller nutzen, um den Einsatz anderer Reifenmodelle zu legitimieren. Diese Praxis ist jedoch seit 2025 nicht mehr zulässig.
Änderungen seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Verwendung von Motorradreifen:
- Ungültigkeit der Reifenfreigaben: Reifenfreigaben der Hersteller sind nicht mehr ausreichend, um Reifentypen zu wechseln. Stattdessen müssen alternative Reifen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
- Eintragungspflicht bei Abweichungen: Für Motorräder ohne EG-/EU-Typgenehmigung dürfen nur die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen (Hersteller / Reifentyp) gefahren werden. Änderungen erfordern eine Einzelabnahme.
Warum ist das für die HU und Polizeikontrollen wichtig?
Die Einhaltung der Reifenfabrikatsbindung ist nicht nur eine rechtliche Voraussetzung, sondern wird auch bei der Hauptuntersuchung (HU) und von der Polizei bei Verkehrskontrollen überprüft.
- Hauptuntersuchung: Fahrzeuge mit unzulässigen Reifen erhalten keine HU-Plakette, was zusätzliche Kosten und Aufwand verursachen kann.
- Polizeikontrollen: Bei einem Verstoß gegen die Reifenfabrikatsbindung drohen Sanktionen und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.
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Einzelabnahme zur Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung
Für Besitzer älterer Motorräder ohne EG-Typgenehmigung gibt es eine Lösung: Die Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung durch unsere Einzelabnahme in Selm.
Ablauf der Einzelabnahme
- Prüfung des Reifenfreiraums:
Wir prüfen, ob der Raum für die gewünschte Rad-/Reifenkombination ausreichend groß ist. Dies geschieht mit einer sogenannten Hüllkurve, die die größten zulässigen Gesamtabmessungen des Reifens repräsentiert. Der Freiraum muss für alle Fahrsituationen ausreichend sein. - Dokumentation
Nach der technischen Prüfung dokumentieren wir die Ergebnisse und erstellen das benötigte Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. - Eintragung in die Fahrzeugpapiere:
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Änderung von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Tipp: So vermeidest du Probleme in der Saison
Um unnötige Probleme in der Motorradsaison zu vermeiden, solltest du frühzeitig handeln:
- Plane rechtzeitig: Vereinbare einen Termin für die Einzelabnahme in Selm – gerne in Kombination mit der Hauptuntersuchung. So sparst du dir doppelte Wege und bist weiterhin stressfrei unterwegs.
- Vorbereitung ist alles: Klären vorab, welche Reifenkombinationen infrage kommen, wir beraten dich gern.
Fazit
Die Änderungen bei der Reifenfabrikatsbindung erfordern von Motorradfahrern mehr Aufmerksamkeit. Unzulässige Reifenmodelle können sowohl bei der Hauptuntersuchung als auch bei Polizeikontrollen zu Problemen führen. Dank der Möglichkeit der Einzelabnahme in Selm kannst du diese Hürden jedoch sicher meistern.
Unser Tipp: Handle frühzeitig, um in der Motorradsaison nicht auf unangenehme Überraschungen zu stoßen. Vereinbare jetzt Termin bei unserer KÜS Kfz-Prüfstelle in Selm – auch kurzfristig und gerne in Kombination mit deiner Hauptuntersuchung!
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