Gute Nachricht für alle E-Auto-Fahrer: Seit dem 1. Oktober 2026 brauchst du für dein Fahrzeug keine grüne Feinstaub- bzw. Umweltplakette mehr, sofern es ein E-Kennzeichen hat. Es gab bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Ausnahmen, beispielsweise für Oldtimer. Dies wurde nun sinnvoll ergänzt.
Das ändert sich
Das E-Kennzeichen reicht künftig für die Einfahrt in Umweltzonen. Du musst keine Plakette mehr kaufen und die Windschutzscheibe bleibt “clean”. Das bedeutet auch, dass du eine vorhandene Plakette entfernen darfst.
Wichtig zu wissen
Entscheidend ist das E-Kennzeichen, nicht die Antriebsart. Ein Elektroauto mit normalem Kennzeichen braucht weiterhin die Plakette. Das gilt auch für Benziner und Diesel. Die Umweltzonen selbst bleiben bestehen. Wenn du noch kein E-Kennzeichen hast, bekommst du dies auf Antrag bei der Zulassungsstelle.
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Häufige Fragen zum Thema
Nein, wenn dein Fahrzeug ein E-Kennzeichen hat. Ohne E-Kennzeichen bleibt die Plakette Pflicht.
Nein, die alte Plakette darf in der Scheibe bleiben. Du darfst sie aber auch ab sofort entfernen.
Ja, wenn dein Fahrzeug ein E-Kennzeichen hat. Ohne E-Kennzeichen gilt die Regelung nicht.




