Immer wieder bekommen wir Fragen, was eigentlich “GM”, “EM” oder “VM” auf dem HU-Bericht bedeuten. Dabei ist das System dahinter eigentlich ziemlich klar aufgebaut. In diesem Artikel erklären wir dir verständlich, was die einzelnen Einstufungen bedeuten.
Jeder Mangel wird einzeln bewertet
Bei der Hauptuntersuchung schauen wir uns dein Fahrzeug Punkt für Punkt an: Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk, Reifen, Abgasanlage und vieles mehr. Sollten wir in einer Baugruppe einen Mangel feststellen, wird dieser auf dem Hauptuntersuchungsbericht dokumentiert. Dabei herrscht keine Willkür. Die Mangeleinstufung nehmen wir nicht selbst vor, sondern sie ist in der HU-Richtlinie im sogenannten “Mangelbaum” definiert. Dort steht beispielsweise, dass verschlissene Bremsbeläge mit einem erheblichen Mangel zu bewerten sind. Jeder denkbare Mangel an einem Fahrzeug ist also einer eindeutigen Einstufung zugeordnet.
Die Mängel werden also einzeln bewertet und auf dem HU-Bericht dokumentiert. Am Ende gibt es ein Gesamtergebnis, welches sich üblicherweise an dem schwersten Mangel orientiert. In der Praxis gibt es zudem Fälle, wo einzelne erhebliche Mängel sich gegenseitig so negativ beeinflussen, dass das Gesamtergebnis beispielsweise “VM” lautet.
Aber was bedeuten eigentlich diese Abkürzungen?
Ohne festgestellte Mängel (OM)
Dies ist der Idealfall. Dein Fahrzeug ist in einem verkehrssicheren Zustand und entspricht den Vorgaben des Gesetzgebers. Es wurden keine Mängel festgestellt und die HU-Plakette wird sofort zugeteilt. So kannst du ohne Einschränkungen entspannt weiterfahren.
Geringer Mangel (GM)
Das ist die niedrigste Stufe. Ein klassisches Beispiel ist ein defektes Standlicht oder eine defekte Kennzeichenleuchte. Wird das Gesamtergebnis der Hauptuntersuchung mit geringen Mängeln abgeschlossen, dürfen wir als Prüfingenieure die HU-Plakette zuteilen, wenn davon auszugehen ist, dass der Fahrzeughalter die Mängel auch umgehend beseitigt. Einfach gesprochen, handelt es sich um einen Vertrauensvorschuss mit der Pflicht, dass die Mängel auch tatsächlich behoben werden.
Erheblicher Mangel (EM)
Im Gegensatz zu den geringen Mängeln führen erhebliche Mängel zwangsläufig dazu, dass die HU-Plakette nicht mehr zugeteilt werden darf. Die so eingestuften Mängel haben einen erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder Umweltbelastung. Ein klassisches Beispiel wären verschlissene Bereifung oder Ölverlust mit Abtropfen des Öls. Das ist der typische Fall, wenn Leute sagen: “Ich bin beim TÜV durchgefallen”. Du hast einen Monat Zeit, den Mangel zu beheben und dein Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzuführen. Bei der Nachuntersuchung wird dann geprüft, ob die festgestellten Mängel der Erstuntersuchung abgestellt wurden.
Gefährlicher Mangel (VM)
Diese relativ neue Kategorie hat eine sehr klare Formulierung bekommen. Es geht um Mängel, welche eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen. Das kann zum Beispiel ein undichter Bremsschlauch oder ein bis zum Gewebe abgefahrener Reifen sein. Als Fahrzeughalter wirst du auf dem Untersuchungsbericht deutlich auf die Gefahr hingewiesen. Zudem raten wir dringend von einer Weiterfahrt ab. Glücklicherweise kommen gefährliche Mängel nicht sehr häufig vor.
Verkehrsunsicher (VU)
Dies stellt die höchste Mangeleinstufung dar. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Zur äußeren Kenntlichmachung müssen wir in diesem Fall die HU-Plakette vom Kennzeichen entfernen und zeitgleich eine Meldung an die Zulassungsstelle übermitteln, dass das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Hierbei ist im Volksmund häufig von einer “Stilllegung” die Rede. Diese Mangeleinstufung hat somit eine Betriebsuntersagung zur Folge.
Das Bild zeigt eine durchgerostete Hinterachse: Die Korrosion hat zu einem umlaufenen Riss geführt, wodurch die Radaufhängung jederzeit versagen konnte. In diesem Fall haben wir die Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis “verkehrsunsicher” abgeschlossen.

Was wir in Selm anders machen
In der Vergangenheit haben wir häufig wahrgenommen, dass Menschen mit HU-Berichten anderer Organisationen vor uns standen und gar nicht wussten, was zu tun ist. Deswegen legen wir bei der KÜS-Prüfstelle in Selm großen Wert darauf, am Fahrzeug zu zeigen, welcher Defekt genau für die Mangeleinstufung verantwortlich ist. Außerdem geben wir Hinweise, um mögliche zukünftige Probleme zu verhindern. Denn häufig kann durch frühzeitiges Eingreifen oder Pflege ein größerer Schaden verhindert werden.
Unser Tipp: Seit einiger Zeit kannst du bei uns auch die Nachprüfung bequem online buchen und bist zu deinem Termin sofort dran, ganz ohne Wartezeit.
Brauchst du eine Hauptuntersuchung oder Nachprüfung in Selm? Dann buche direkt online in unter 2 Minuten deinen Termin.
Häufige Fragen zum Thema
“EM” steht für erheblicher Mangel. Das heißt, an deinem Fahrzeug wurde ein Mangel festgestellt, der die Verkehrssicherheit oder die Umwelt erheblich beeinträchtigt. Damit ist die Hauptuntersuchung nicht bestanden.
Erhebliche Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Die Nachprüfung muss nach der Behebung der Mängel innerhalb von einem Monat erfolgen.
Dann darfst du damit nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die HU-Plakette wird entfernt und eine Meldung an die Zulassungsstelle versendet. Im Volksmund wird das oft als “Stilllegung” bezeichnet.
Die Wiedervorführung zur Nachkontrolle muss innerhalb eines Monats erfolgen. Andernfalls muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Ja, bei einem geringen Mangel bekommst du die HU-Plakette in der Regel trotzdem, wenn davon auszugehen ist, dass du den Mangel umgehend beseitigst.
Beide führen dazu, dass keine neue Plakette zugeteilt wird und eine Nachprüfung innerhalb eines Monats nötig ist. Der Unterschied liegt in der Dringlichkeit: Ein erheblicher Mangel beeinträchtigt Sicherheit oder Umwelt erheblich, stellt aber keine unmittelbare Gefahr dar. Ein gefährlicher Mangel dagegen bedeutet eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung.




